Kommentar

Eine rote Karte für einen Fußballer ist für den betroffenen Spieler wie auch für seinen Verein immer eine bittere Angelegenheit, da diese Schiedsrichterentscheidung immer eine Sperre durch das Sportgericht nach sich zieht. Es ist auch unbestritten, dass die Entscheidungen der Sportrichter durch den betroffenen Spieler wie auch seinem Verein in vielen Fällen zu Diskussionen führen, bei denen die Sportrichter meist nicht gut wegkommen. Das Amt eines Sportgerichtes ist daher ganz bestimmt nicht einfach. Die einzusetzenden Sperren je nach Vergehen werden durch höhere Gremien festgelegt und einen Spielraum gibt es hier so gut wie nicht.

 

Dennoch muss man sich immer wieder die Frage nach der Wertigkeit bei deren Entscheidungen stellen. Beim Spiel von Kickers Selb – Saas Bayreuth rutschte der Selber Abwehrspieler für alle sichtbar als letzter

Mann auf dem regennassen Rasen aus und der Ball sprang ihm dabei an den Arm. Anstatt Vorteil laufen zu lassen -ein Bayreuther Spieler wäre allein auf das Tor zugelaufen- pfiff der Schiedsrichter die Szene ab, brachte sich dabei selbst in Zugzwang und musste dem Abwehrspieler korrekterweise natürlich die rote Karte zeigen. Dieser verließ ohne jeglichen Wortwechsel sofort den Platz. Proteste gab es lediglich von Bayreuther Seite, da der SR ihnen den Vorteil nahm.

 

Ob die Sportrichter vor ihrer Entscheidung sich die Szene auf Video angesehen haben, weiß man nicht. Man kann daher nur vermuten, dass sie es nicht taten, denn sonst hätten sie für diese unglückliche Szene niemals, den nicht vorbelasteten Spieler, für zwei Punktspiele gesperrt.

 

Einige Wochen vor diesem Spiel kam es auch in Selb zum Landesligaspiel gegen Buckenhofen. Bei diesem Spiel grätschte ein Gästespieler in der 89.min. den Selber Stürmer mit vollem Anlauf in die Beine. Logische Konsequenz des Schiedsrichters auch hier die rote Karte zu ziehen. Der Selber Spieler verletzte sich bei dieser Aktion so schwer, dass die Verletzung eine Operation, Krankenhausaufenthalt und Reha nach sich zog und er in dieser kompletten Saison wohl nicht mehr Fußball spielen wird, was eh und eh im Amateurbereich Nebensache ist.

 

Ob sich das Sportgericht diese Szene im Video angesehen hat, ist auch hier unbekannt. Die Sportrichter entschieden sich hier für eine Sperre von drei Punktspielen für den Fußballer aus Buckenhofen.

 

Wie schon gesagt, die Sportrichter haben hier ihre Vorgaben und so gut wie keinen Spielraum. Trotzdem müssen sich das Sportgericht und ihre „Vorgesetzten“ die Frage nach der Wertigkeit gefallen lassen. Es kann nicht angehen, dass, wie in den beiden Fällen geschildert, es wegen eines unabsichtlichen Handspiels zwei Spiele Sperre gibt und für das brutale Einsteigen mit schwerer Verletzungsfolge „nur“ drei Spiele Sperre gibt.

 

Hier müssen sich die Verantwortlichen dringend Gedanken machen, wie man das zukünftig ändern kann, denn so ziehen sich den Zorn der Vereine zu.

 

 

Wolfgang Achtziger

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